Herzlich Willkommen beim Internetauftritt von Licensed Aircraft Engineers Germany e.V. (LAEG)
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"We keep them flying... safely."
Seit über 35 Jahren ist der LAEG als Nachfolgeorganisation des bekannten BPvL der einzige Berufsverband, der ausschließlich die fachlichen Interessen des freigabeberechtigten luftfahrttechnischen Personals in Deutschland vertritt.
Wir sind Mitglied im Aircraft Engineers International (AEI), der weltweiten Organisation, die die Interessen des freigabeberechtigten luftfahrttechnischen Personals vertritt.
Der LAEG steht für
• den Erhalt des unabhängigen Prüfwesens mit persönlichen behördlichen Lizenzen
• die Erhöhung der Sicherheit in der Luftfahrt
• den Erhalt unserer Arbeitsplätze.
Die LAEG-Info 2023-01 ist fertig und an die Mitglieder verschickt worden. Für alle anderen ist sie im Downloadbereich abrufbar.
Die Termine für die offene Vorstandssitzung sowie die nächste JHV in Leipzig stehen fest und sind unter „Termine“ abrufbar.
Heute hat Volker K. Thomalla auf seiner Website Aerobuzz.de diesen unglaublichen Artikel veröffentlicht.
Die bereits angekündigte Version der Easy Access Rules for Continuing Airworthiness (Advanced revision) inklusive des SMS für den Part-145 ist veröffentlicht worden. Sie gilt ab dem 02.12.2022.
Der AEI Annual Congress ist nach 4 Tagen zu Ende gegangen. Es waren 12 Verbände aus 11 Ländern anwesend. Infos zu den einzelnen Themen gibt es auf der JHV am 15.10. in Koblenz
Die EASA hat die neue Easy Access Rules for Continuing Airworthiness veröffentlicht. Für das ab 02. Dezember 22 im Part-145 gefordert SMS soll es dann eine weitere überarbeitete Version geben.
Zur Info. Jetzt offiziell und schriftlich, dass CS-STAN auch für Annex 1-Lfz. angewendet werden können. Natürlich mit eigenem Formblatt.
NfL-2022-2-686.pdf
Die EASA hat die Version 4 zur CS-STAN veröffentlicht. Es gibt weitere Erleichterungen beim Einbau von optionalen Änderungen und Reparaturen. Nachzulesen unter: CS-STAN Issue 4
Die LAEG-Info 2022-01 ist heute an die Mitglieder verschickt worden. Für alle anderen ist sie im Downloadbereich abrufbar.
Die JHV fand letztes Wochenende wie geplant in Leer statt. Trotz mehrfacher Aufrufe fanden sich allerdings keine Nachfolger für die Vorstandsposten des Sekretärs und Schatzmeisters. Erst für die Wahlen im übernächsten Jahr haben sich zwei Mitglieder bereit erklärt diese Aufgaben übernehmen zu wollen. Das Protokoll zur Sitzung kann in Kürze im Mitgliederbereich nachgelesen werden.
Mit Herausgabe der NfL 2-619 wurde u.a. die NfL II 44/09 gestrichen. Diese NfL wird immer dann herangezogen, wenn der (S)TC-Holder keine Toleranzen für die planbare Instandhaltung vorgegeben hat und dürfte sich damit in fast jedem AMP wiederfinden. Selbst in AMP für gewerblich-betriebene Lfz. habe ich sie schon gesehen.
In der belgischen Presse ist ein Artikel über die Arbeit der EASA veröffentlicht worden, der kein gutes Haar am Führungsstil von Patrick Ky lässt und die Arbeit der EASA kritisch hinterfragt. Auch der Präsident des AEI, Ola Blomqvist ist für diesen Beitrag interviewt worden und wird zitiert.
Die EASA hat gestern die EU VO 2021/700 als Änderung und Berichtigung der EU VO 1321/2014 herausgegeben. Mit dieser Änderung wird u.a. der Übergangszeitraum für die Erteilung der Genehmigungen nach Part-CA(M)O um 6 Monate auf den 24.03.2022 verlängert.
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/EN/TXT/?uri=CELEX%3A32021R0700
Die DFS hat auf unser Schreiben und die Kritiken anderer Verbände/Unternehmen zu den am 01.03.21 vorgenommenen Änderungen bei der Veröffentlichung der NfL reagiert und die Veröffentlichungen noch einmal überarbeitet. Es gibt jetzt wieder die Unterscheidung nach Teil 1 und Teil 2, was für uns eine enorme Entlastung bedeutet. Auch die Systematik der Nummerierungen wurde zeitgemäß angepasst und die Suchmaschine verbessert.
Wir bedanken uns beim Büro der Nachrichten für Luftfahrer für die schnelle und positive Reaktion sowie die damit verbundene Kommunikation. Alle unsere Einwände wurden akzeptiert und in kürzester Zeit umgesetzt.
NfL_2021-2-610.pdf
Jeder weiß, dass die überwiegende Anzahl der NfLs den Flugbetrieb betrifft. Die paar NfL mit technischem Inhalt die für uns von Bedeutung waren wurden bisher separat unter NfL-2 gelistet und das war ein über Jahrzehnte bewährtes System.
Die Zusammenlegung der NfL-1 und NfL-2 bedeutet eine nicht nachvollziehbare Änderung, die für uns wieder einmal zusätzlichen Arbeitsaufwand bedeutet, weil wir jetzt alle NfL dahingehend überprüfen müssen, ob sie für unsere tägliche Arbeit relevant sind.
Der LAEG hat die DFS wegen der zum 01.03.21 eingeführten Änderungen angeschrieben. Die Antwort kam schnell, aber ging nicht auf das wesentliche Problem ein. Als nächstes haben wir das LBA als die für die NfL zuständige Behörde angeschrieben.
DFS_Schreiben_zu_NfL.pdf
Die offene Vorstandssitzung findet am 17.04.21 wieder im Waldgasthof Schäferberg in Kassel statt. Infos und Anmeldungen unter „Termine“.
Die EASA hat die NPA 2020-12 https://www.easa.europa.eu/sites/default/files/dfu/npa_2020-12.pdf herausgegeben. Sie beschreibt u.a. die geplanten Änderungen im Part-66 und betrifft somit auch unsere Lizenzen. U. A. geht es um Änderungen bei den Type Trainings für alte Lfz. für die solche Schulungen gar nicht mehr angeboten werden und in diesem Zusammenhang auch um neue und flexiblere OJT. Zusätzlich sollen einige ältere non-complex Lfz. (z.B. Cessna 400 series) in die Group 3 verschoben werden.
Die Kommentierungsphase für diese NPA endet am 31.03.2021. Der AEI hat angeboten, alle Kommentare zu sammeln und zentral als AEI zu kommentieren. Wer kommentieren möchte, kann dies natürlich auch individuell machen, oder aber seine Kommentare direkt an contact@airengineers.org ersatzweise auch an office@laeg.aero senden.
Der AEI hat eine weitere Pressemitteilung herausgegeben. Diesmal zum Thema fehlende Kontrollen der Behörden bei den großen Herstellern, hier am Beispiel der Boeing 737Max. Nachzulesen unter dem folgende Link:
Unter verschärften Corona-Bedingungen hat unsere JHV in Augsburg stattgefunden. Trotz einiger Corona-bedingten Absagen bis einen Tag vor der Versammlung waren fast alle der sonst auch regelmäßig teilnehmenden Mitglieder erschienen. Für die mitgereisten Ehefrauen hat die geplante Stadtführung stattgefunden und auch das gebuchte Restaurant am Samstagabend hat uns noch empfangen.
Informiert und diskutiert wurden über die Änderung der EU VO 1321/2014 mit den neu zu erstellenden CAE und CAME, unseren neuen Internetauftritt mit Vorstellung der Mitgliederdatenbank, Änderungen bei der Prüferhaftpflichtversicherung sowie das Thema Ausbildung.
Der komplette Bericht zur JHV könnt ihr in Kürze im Mitgliederbereich nachlesen.
Die neue LAEG-Info 2020-02 ist fertig und per E-Mail an alle Mitglieder verschickt worden. Für alle anderen ist sie im Downloadbereich abrufbar. Viel Spaß beim Lesen. Kommentare sind, wie immer, erwünscht.
Am 08.06.2020 hat das Amtsgericht Köln die Namensänderung von BPvL in LAEG im Vereinsregister eingetragen. Somit ist der LAEG jetzt offizieller Rechtsnachfolger des BPvL.
Die EASA hat am 18.06.20 die neu überarbeitete EU VO 1321/2014 zusammen mit allen AMC und GM, auch für die neuen Teile Part-CAMO, Part -ML und Part-CAO, veröffentlicht. Die neue konsolidierte EU VO kann hier runtergeladen werden.
Der Ersatztermin für die erste außerordentliche Mitgliederversammlung in der Geschichte unseres Vereines konnte trotz der Corona-Einschränkungen planmäßig stattfinden. Bedingt durch die wichtigen und interessanten Themen wurde es auch die längste Mitgliederversammlung.
Obwohl der Entwurf bereits vorher an alle Mitglieder verschickt worden war, wurde die neue Satzung fast 5 Stunden lang diskutiert und bearbeitet, bevor sie einstimmig beschlossen worden ist.
Die geänderte EU VO 1321/2014 mit den neuen Part-CAMO, Part-ML und Part-CAO sowie die neuen Part-66 L-Lizenzen nahmen den Rest des Tages ein. Zum Schluss stellte uns Oliver den neuen Oberflächenscanner der Fa. 8tree aus Konstanz vor, bevor die Versammlung kurz nach 19 Uhr beendet wurde.
Aufgrund der aktuellen Corona-Pandemie hat das LBA mit Allgemeinverfügung vom 23.03.20, die Gültigkeit von Lizenzen, Zertifikaten und „On-the-Job Trainings (OJT) um 4 Monate verlängert. Die Allgemeinverfügung kann hier nachgelesen werden.
Mit Inkrafttreten der EU VO 2019/1383 am 24.03.20 ist die Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit im EASA-Raum neu geregelt worden. Die größten Änderungen betreffen die Betriebe, die Lfz. der General Aviation überwachen bzw. instand halten. Die Zulassungen nach Part-M Unterschnitt F und G entfallen und werden durch die neuen Part-CAMO und Part-CAO ersetzt. Die Änderungen müssen bis zum 24.09.2021 abgeschlossen sein.
Informationen über den Verfahrensablauf zum Übergang in die neuen Genehmigungen Part-CAMO und Part-CAO hat das LBA in der NfL 2-536-20 beschrieben. Anträge können ab sofort formlos oder mit EASA-Form 2 gestellt werden. Die Anträge sind ausnahmslos an die Zentrale des LBA in Braunschweig zu senden.
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Aufgrund der vielen Themen ist die Info mit 48 Seiten wieder sehr umfangreich und auch wenn der eine oder andere Bericht sehr lang erscheint, lohnt es sich ihn komplett zu lesen, denn er enthält jede Menge interessante Details.